Beschreibung
„Bottled- in-Bond“ ist ein alter Begriff, der 1897 vom amerikanischen Kongress festgelegt worden ist. Der Whisk(e)y muss unter anderem bei mindestens 50 Vol. % abgefüllt werden, mindestens vier Jahre in Zolllagern unter staatlicher Aufsicht reifen, aus nur einer Destillations-Saison stammen und von nur einem einzigen Master Distiller hergestellt werden. „Bottled-in-Bond“ Whisk(e)ys unterlagen dadurch schon Ende des 19. Jahrhunderts außergewöhnlich strengen Qualitätsregeln.